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Neu Dokument-ID: 1254274

Claudia Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.5 Prävention

Um einer Entführung durch den mitobsorgeberechtigten Elternteil vorzubeugen, kann man

  • einen Antrag auf alleinige Obsorge stellen (§ 176 ABGB);
  • einen Antrag auf vorläufige Obsorge stellen (§ 107 Abs 2 AußstrG);
  • Maßnahmen beantragen (§ 107 Abs 3 AußStrG) wie zum Beispiel das Verbot der Ausreise mit dem Kind, die Abnahme der Reisedokumente;
  • eine Mediation des Konflikts durchführen lassen.

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