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Neu Dokument-ID: 1280964

Patricia Hofmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

Rechtliche Grundlage

Der Tatbestand „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ ist im Strafgesetzbuch in § 205a StGB geregelt und reiht sich unter die Bestimmungen des 10. Abschnitts des Strafgesetzbuches. Der Paragraf ergänzt damit seit dem Jahr 2016 die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. • [Fußnote: Vgl EBRV 689 der Beilagen XXV. GP, S 33 ff.] 

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