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FORUM Media (red) - Herwig Hauenschild | Muster | Technische Checkliste

3.13.2 Checkliste – Kontrolle durch die Gewerbebehörde

Kriterien für zulässige Kontrollen durch Organe der Gewerbebehörde

Die Kriterien für eine zulässige Kontrolle sind erfüllt:

  • Die Kontrolle erfolgt während der Betriebszeit.
  • Sie erfolgt durch Organe der Gewerbebehörde oder
  • durch von der Gewerbebehörde herangezogene Sachverständige.
  • Der Betriebsinhaber oder ein Stellvertreter werden gleich beim Betreten der Betriebsanlage benachrichtigt.

Hinweis:

  • Die Überprüfung muss nicht angekündigt werden.
  • Ein besonderer Anlass (zB Anzeige) ist nicht erforderlich.

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