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Dokument-ID: 917607
2.4 Erklärung über Gewerbeausschlussgründe gem § 13 GewO 1994 für juristische Personen
Über das Vermögen des nachgenannten Rechtsträgers ist in den vergangenen drei Jahren weder im Inland noch im Ausland, das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden.