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Dokument-ID: 1064394
1.11 Richtlinien für die Ermittlung des Richtwertmietzinses gem § 16 Abs 2 MRG
Der Richtwertzins stellt eine Form der angemessenen Mietzinsbildung dar. Er ist nach oben hin durch die Angemessenheit, nach unten hin durch die Kategoriemietzinse gem § 15a Abs 3 MRG begrenzt.