3.3.1 Historische Entwicklung und Hauptfokus
Die korruptionsstrafrechtlichen Bestimmungen für den öffentlichen Sektor sollen insbesondere die Sauberkeit der Verwaltung und Rechtmäßigkeit von Entscheidungsfindungen sicherstellen. Bekanntermaßen ist die Sensibilität betreffend Korruption in den letzten 20 Jahren merkbar gestiegen: Waren Schmiergeldzahlungen an ausländische Amtsträger zuvor sogar steuerlich absetzbar, brachten internationale Vereinbarungen wesentliche Verschärfungen. • [Fußnote: ZB OECD Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger.] Heute ist jede mittel- oder unmittelbare Vorteilszuwendung im In- oder Ausland an einen in- oder ausländischen Amtsträger potenziell strafbar.