7.9.5 Kaufgegenstand – allgemeine Beschreibung
Der Verkäufer verkauft und überträgt ausschließlich alle zum Teilbetrieb „Werkstatt“ der Schuldner GmbH gehörigen Vermögensgegenstände. Umfasst ist das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen, das im Schätzgutachten ausgewiesen ist („der Kaufgegenstand“), das als Beilage ./1 diesem Kaufvertrag angeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil desselben bildet. Der Verkäufer verkauft und übergibt den Kaufgegenstand in Bausch und Bogen und die Käuferin kauft und übernimmt diesen.