Neu
Dokument-ID: 1083896
6.2.3 Feststellung der rechnerischen Überschuldung (Vermögensstatus zu Liquidationswerten)
Vermögens- bzw Liquiditätsstatus
Zur Feststellung der rechnerischen Überschuldung ist ein Vermögensstatus zu Liquidationswerten zu erstellen. Bei der Prüfung, ob das zu Liquidationswerten bewertete Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger ausreicht, wird eine fiktive Liquidation (Unternehmenszerschlagung) unterstellt.