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Dokument-ID: 1087192
5.6.13 Einlagenrückgewähr – Prüfpflichten (Übersicht)
Der Insolvenzverwalter hat im Zusammenhang mit der Geltendmachung möglicher Ansprüche aus dem Titel der unzulässigen Einlagenrückgewähr jedenfalls folgende Prüfungen anzustellen, wobei die nachstehende Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.