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Andrea Zapotoczky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Neue Medien

Zum Umgang von Jugendlichen mit neuen Medien gibt es keine einheitliche Regelung, vielmehr obliegt die Regelung den einzelnen Ländern im Zuge der Regelung des Jugendschutzes.

Jugendgefährdende Medien

Zu den neuen Medien zählen jedenfalls Computerspiele, DVD’s, Druckwerke und Software.

Zielsetzung aller Bundesländern ist es, dass Medien und Datenträger weder an Kinder und Jugendliche weitergegeben noch für sie zugänglich gemacht werden dürfen, wenn sie Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können.

Eine Gefährdung von Jugendlichen wird etwa angenommen, wenn Gewalt verherrlicht wird, Menschen aufgrund ihrer Herkunft und Hautfarbe oder Religion diskriminiert werden. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts oder einer Behinderung wird als Gefährdung der Entwicklung von Jugendlichen angesehen.

Ebenso können pornographische Darstellungen die Entwicklung von Jugendlichen gefährden. Telefonsex stellt eine jugendgefährdende Dienstleistung dar.

Kinder und Jugendliche dürfen solche Medien und Datenträger weder erwerben noch besitzen. Jene Personen, die solche neuen Medien anbieten, haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Kinder und Jugendliche von der Verwendung solcher Medien auszuschließen.

Geeignete Aufdrucke, ausdrückliche Hinweise, aber auch räumliche Begrenzungen oder technische Beschränkungen stellen geeignete Vorkehrungen dar, um Kinder und Jugendliche vor der Inanspruchnahme nicht altersgerechter Medien zu schützen.

So dürfen etwa öffentliche Film- oder andere öffentliche Medienvorführungen von Kindern und Jugendlichen nur besucht werden, wenn die Vorführung für ihre Altersstufe zugelassen ist und sie nicht durch eine behördliche Verordnung von der Teilnahme an der Vorführung ausgeschlossen sind.

Der Kinobetreiber ist verpflichtet, auf eine Altersbeschränkung hinzuweisen. Im Zweifel über das Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze ist der Ausweis zu kontrollieren.

Praxistipp:

Was tun, wenn feststeht, dass das Kind/Jugendliche auf seinem Handy oder Tablets Filme oder Beiträge sieht, die für seine Altersstufe nicht zugelassen sind?

Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Handys oder Tablet ihrer Kinder zu kontrollieren. Stellen Eltern jedoch fest, dass ihre Kinder über Filme, Fotos oder Ähnliches verfügen, die für ihre Altersstufe nicht zulässig sind, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Beiträge gelöscht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Lehrer!

Jugendgefährdende Gegenstände

Zu den jugendgefährdenden Gegenständen zählen jedenfalls Waffen. Jugendlichen ist daher der Umgang mit Waffen untersagt.

Dieses Verbot ergibt sich einerseits aus den Jugendschutzbestimmungen aber auch aus dem Waffengesetz.

Der Begriff Waffen umfasst nicht nur Schusswaffen, Druckluft- und CO2-Waffen (Softguns), Pistolen, sondern auch Dolche, Messer, Pfeffersprays oder Steinschleudern.

Der Erwerb oder Besitz jeglicher Art von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Jugendlichen unter 18 Jahren gem § 11 WaffG untersagt. Eine Ausnahme besteht für Jugendliche ab 16 Jahren, die einen Schießsport ausüben und über eine entsprechende behördliche Bewilligung verfügen. Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche zur Jagdprüfung antreten und nach bestandener Prüfung den Jagdsport ausüben.

Eine weitere Ausnahme vom Verbot des Waffenbesitzes liegt vor, wenn Waffen und Munition bei der beruflichen Ausbildung Jugendlicher im Rahmen eines gesetzlich anerkannten Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses benötigt werden.

Strafdrohung

Die Missachtung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor dem Besitz oder Erwerb von sozialen Medien oder jugendgefährdenden Gegenständen kann zu der Verhängung einer Geldstrafe aber auch einer Ersatzfreiheitsstrafe desjenigen führen, der keine geeigneten Vorkehrungen getroffen hat.

In Salzburg wird auch ausdrücklich der Erwerb, Besitz und Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren) durch Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr verboten.

Eine Missachtung dieser Jugendschutzbestimmungen kann auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.