12.1 Vereinbarung Servitut
zwischen
… als Servitutsberechtigter
und
… als Grundeigentümer
I.
… ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft Parzelle Nr …, EZ … des Grundbuches … Als Eigentümer des Grundstückes Nr …, EZ … räumt er für sich und seine Rechtsnachfolger den Eigentümern des Grundstückes Nr …, EZ … des Grundbuches und den Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstückes das Recht ein, auf dem über das Grundstück Nr … führenden Weg dergestalt zu gehen und zu fahren, als dies zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Grundstückes Nr … erforderlich ist. Die Benützung des gegenständlichen Weges durch dritte Personen oder zu privaten oder gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Einräumung dieser Dienstbarkeit erfolgt unentgeltlich. Der genaue Verlauf und die Breite des Weges ergibt sich aus der einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung bildenden Skizze im Anhang zu diesem Vertrag.