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Neu Dokument-ID: 1176839

Fabiana Scheibenreif | Muster | Übersicht

5.5 Übersicht: Steuerrechtliche Folgewirkungen bei Flächenüberlassung für PV-Anlagen

Bewertungsrecht

LuF Betriebsvermögen

Kein LuF Betriebsvermögen

Grundvermögen – wie zB Bauland

Einheitswert/Grundstückswert

  • Einheitswert
  • Grundstückswert

Einkommensteuer

  • Bei Vorliegen eines LuF-Hauptzwecks: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte bei Anwendung der PauschalierungsVO gesondert anzusetzen
  • Einstufung als Grundvermögen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag (lt LuF EW-Bescheid) x Hebesatz (lt Gemeinde) = Grundsteuer A

Grundsteuermessbetrag (lt Grund-EW-Bescheid) x Hebesatz (lt Gemeinde) = Grundsteuer B

Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr

  • Bei Grundstücksübertragung im Familienkreis: Bemessungsgrundlage = Einheitswert
  • Außerhalb der Familie: Grundstückswert
  • Bemessungsgrundlage = Gegenleistung, mindestens Grundstückswert

Umsatzsteuer

Die Überlassung von Grundstücken ist hier grundsätzlich „unecht“ umsatzsteuerfrei – kein Vorsteuerabzug, Option in die Regelbesteuerung möglich (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG).

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