Merkantiler Minderwert
Selbst wenn Schäden repariert werden, werden die instandgesetzten Güter häufig unter Wert verkauft. Diesen finanziellen Abschlag von reparierten, aber funktionstüchtigen Gütern bezeichnet man als merkantilen Minderwert. Die merkantile Wertminderung ist ein positiver Schaden, der neben den Kosten der Behebung der technischen Wertminderung, also der Reparatur des Fahrzeuges, ersetzt werden muss (RIS-Justiz RS0031205). Der merkantile Minderwert kann nicht nur bei Fahrzeugen, sondern auch bei Immobilien relevant sein, etwa nach Wasserschäden, Brandschäden, Setzungen, Altlasten oder Sanierungen mit verbleibendem Marktstigma. Entscheidend ist, ob der Markt trotz technischer Behebung einen Preisabschlag vornimmt.
Wird etwas repariert und funktioniert wie vor dem Schadensfall, muss der Besitzer im Falle eines Verkaufs dennoch häufig mit einer Wertminderung leben. Instandgesetzte Güter erzielen meist einen deutlich niedrigeren Verkaufswert als eine vergleichbare Sache ohne Vorschaden.