Recht auf Datenübertragbarkeit/Datenportabilität
Das Recht, Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Nicht von der Bereitstellungspflicht erfasst sind Daten, die aus den von der betroffenen Person bereitgestellten Daten errechnet wurden sowie solche, die aus öffentlichen Quellen entnommen wurden. Dieses Recht besteht nicht für alle Datenverarbeitungen. Es setzt insbesondere voraus, dass die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt. Erfasst sind vor allem Daten, die die betroffene Person selbst bereitgestellt hat.