Nutzwert/Nutzwertgutachten
Der Nutzwert ist eine wohnungseigentumsrechtliche Verhältniszahl, die ausdrückt, welchen Anteil ein Wohnungseigentumsobjekt im Verhältnis zu den anderen Objekten einer Liegenschaft hat. Grundlage ist insbesondere die Nutzfläche; zusätzlich werden werterhöhende oder wertmindernde Umstände berücksichtigt, etwa Lage im Gebäude, Ausstattung, Zubehörflächen, Balkone, Terrassen, Gärten, Keller oder Abstellplätze.
Das Nutzwertgutachten wird von dafür befugten Ziviltechnikern oder Sachverständigen erstellt und bildet eine Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum. Auf Basis der Nutzwerte werden die Mindestanteile festgelegt, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist. Die Nutzwerte sind auch für Kostenverteilung, Stimmgewicht und wirtschaftliche Zuordnung innerhalb der Eigentümergemeinschaft relevant, soweit keine abweichenden Vereinbarungen zulässig und wirksam getroffen wurden. Fehlerhafte Nutzwerte können erhebliche praktische Folgen haben, etwa bei Betriebskosten, Rücklagenbeiträgen oder Anteilsverhältnissen.