© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 915624

Piotr Pyka - Alexander Kdolsky - Redaktion FORUM Media - Fiona Aurelia List | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen unzulässiger Widmungsänderungen (§ 16 Abs 2 WEG) = WEG Novelle 2024

Die Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts kommt gem § 16 Abs 1 WEG dem Wohnungseigentümer zu. Der Wohnungseigentümer ist auch gem § 16 Abs 2 WEG zu Änderungen (einschließlich Widmungsänderungen) an seinem Wohnungseigentumsobjekt berechtigt. Dieses Recht ist allerdings durch das Zustimmungserfordernis anderer Wohnungseigentümer (das gerichtlich im Außerstreitverfahren ersetzt werden kann) eingeschränkt, wenn die beabsichtigte Widmungsänderung etwa eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer zur Folge haben könnte (§ 16 Abs 1 Z 1 WEG). In derartigen Fällen ist die beabsichtigte Widmungsänderung genehmigungsbedürftig.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Nachbarrecht in unserem Shop! Zum Shop