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Gundula Weber | Praxiswissen | Fachbeitrag

Sichtprüfung

Kleine Schäden wie frei geriebene Isolationen an Kabelmänteln bzw gelöste Verbindungen von Schrauben oder die Unversehrtheit der PV-Module sowie abweichende Erträge können mittels einfacher Sichtprüfung detektiert werden. Hierbei unterscheidet man zwischen kurzfristiger, also täglicher bzw monatlicher Sichtprüfung und jährlicher Sichtprüfung.

Tägliche bzw monatliche Sichtprüfung

Eine tägliche Routine und einfache Methode, PV-Anlagenausfälle frühzeitig zu erkennen, stellt die Sichtprüfung der Kontrollleuchten und Basisfunktionen am Wechselrichter dar.

Wurde ein Anlagenmonitoring bei der PV-Anlage integriert, können Ertragsabweichungen oder Verluste über automatisierte Mitteilungen abgerufen oder direkt per E-Mail oder Handy übermittelt werden.

Als monatliche Sichtprüfung gelten das Sichten und Erfassen von PV-Erträgen. Die monatlichen PV-Erträge können dann mit den geplanten PV-Erträgen verglichen werden. Eine bessere Vergleichsmöglichkeit bieten Onlineportale mit Referenzanlagen, die einen ähnlichen Standort und Charakteristik aufweisen.

Hinweis: PV-Anlagenmonitoring

Die kontinuierliche Überwachung einer Photovoltaikanlage sichert Anlagenbesitzer vor Ertragsausfall ab und ermöglicht die Anpassung des Stromverbrauchs an die Solarstromverfügbarkeit. Ein PV-Anlagenmonitoring wird heute meist über ein im Wechselrichter oder Stromspeicher integriertes Monitoring-System ermöglicht. Erzeugung, Verbrauch und Speicherung sind so jederzeit in Echtzeit über eine App einsehbar.

Als Referenz werden Temperatur, Einstrahlung sowie Stromverbrauch und -produktionsdaten gemessen und herangezogen. Die Datenüberwachung erfolgt automatisch über einen Datenlogger. Ein Datenlogger ist eine prozessorgesteuerte Speichereinheit, die Daten in einem regelmäßigen Rhythmus aufnimmt und auf einem Speicher ablegt. Zudem können über derartige Überwachungssysteme je nach PV-Stromangebot elektrische Verbraucher gezielt zu- oder weggeschalten werden.

Generell unterscheidet man zwischen wechselrichter- bzw speicherabhängigen Monitoringsystemen und herstellerunabhängigen Monitoringsystemen.

Jährliche Sichtprüfung

Darüber hinaus wird eine jährliche Sichtprüfung der Anlagenkomponenten, darunter PV-Module inklusive Rahmen und Gläsern, Verkabelung, Unterkonstruktion, Wechselrichter sowie gegebenenfalls Speicher empfohlen. Mittels Vergleichs zum Letztjahresbestand können potenzielle Materialermüdungen erkannt und vorzeitig behoben werden.

Im Rahmen einer Sichtprüfung sollten laut Kuratorium für Elektrotechnik folgende Punkte überprüft werden:

  • Durchsicht und Kontrolle der Anlagendokumentation (Anlagenbuch, Übersichtsschemata, Schaltgeräte, Leitungsanlagen, Betriebsanleitungen, etc)
  • Kennzeichnungen und Hinweise (Gefahrenhinweise)
  • Mechanischer Zustand der PV-Anlage, Statik, Konstruktion und Installation des PV-Generators (PV- Module, Verkabelung und Befestigungssysteme), Schaltgeräte, Sicherungen, Schutzeinrichtungen, Entkupplungsschutz/Schaltstelle öffentliches Netz, quellennahe Freischaltung oder Kurzschlussvorrichtung PV-Module
  • Kommunikationsschnittstelle
  • Leitungsanlagen (Leitungsbemessung, Spannungsfestkeit, maximale Systemspannungen, erd- und kurzschlussfeste Verlegung, Beanspruchung/Umgebungsbedingungen, Kabeleinführungen, Tragsysteme, bauliche Maßnahmen)
  • Steck- und Klemmverbindungen
  • Überspannungsschutz
  • Wechselrichter und sonstige Betriebsmittel (Kenn-/Bemessungsdaten, maximale Systemspannungen, Schutzklasse, Schutzart, Umgebungsbedingungen)
  • Elektrisches Energiespeichersystem (sofern ausgeführt) einschließlich aller erforderlichen Komponenten, insbesondere Batterieüberwachung/Laderegelung, Leitungen und Schaltgeräte/Sicherungen, Aufstellungsort, Zellenanzahl (siehe Anforderungen nach ÖVE/ÖNORM EN 50272, Teil 1und 2)
  • Hauptpotenzialausgleich und zusätzlicher Potenzialausgleich
  • Erderanschlusspunkte/Erderverbindungen (insbesondere Ausführung, Material und Querschnitte)
  • Einbindung der PV-Anlage in Blitzschutzsystem (wenn ausgeführt, umfassende Prüfung des Blitzschutzsystems erforderlich, sofern kein Prüfungsnachweis des Blitzschutzsystems vorliegt)