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Neu Dokument-ID: 1097113

Stanislava Doganova - Redaktion FORUM Media | Muster | Unterweisungsvorlage

3.4 Muster Arbeiter-Dienstvertrag

Arbeitgeber/in („AG“):

…

Anschrift:

…

Arbeitnehmer/in („AN“):

…

Anschrift:

…

Das Dienstverhältnis beginnt am:

…

  • und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
  • und ist befristet bis: …

Grund der Befristung: …

Vorgesehene Verwendung:

Überlassung an Dritte zur Arbeitsleistung wie folgt:

  • Facharbeiter/in im erlernten Beruf … sowie in verwandten Berufen
  • Angelernte/r Arbeiter/in als …
  • Ungelernte/r Arbeiter/in als …

Der AN stimmt hiermit der Überlassung an Dritte ausdrücklich zu. Die Auswahl des jeweiligen Beschäftigers obliegt dem AG.

Voraussichtliche Art(en) der Arbeitsleistung:

…

  • Für das Arbeitsverhältnis gilt das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz („BUAG“) und das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz. Anschrift der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse („BUAK“): Kliebergasse 1A, 1050 Wien.
  • Für das Arbeitsverhältnis gilt das Nachtschwerarbeitergesetz/die Schwerarbeitsverordnung.

Einsatz in den Bundesländern: W/NÖ/BGLD/OÖ/STMK/SZBG/KTN/TIR/VBG

Kündigung: Unbeschadet des kollektivvertraglichen Probemonats kann das Dienstverhältnis vom AG und vom AN unter Einhaltung folgender Fristen zum Ende der Arbeitswoche gekündigt werden: bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 3 Jahren: 2 Wochen; bis zu 5 Jahren: 3 Wochen; bis zu 10 Jahren: 5 Wochen; danach: 7 Wochen.

Anwendbarer Kollektivvertrag: Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung („KV-AÜ“), einzusehen im Personalbüro des AG; Gleiches gilt für allfällige Betriebsvereinbarungen.

Betriebsvereinbarungen des AG: … 

Der AN wird einvernehmlich in Lohngruppe: … des KV-AÜ eingestuft.

Mindeststundenlohn/monatl. Grundlohn: EUR … brutto,

fällig monatlich im Nachhinein bis spätestens zum 15. des Folgemonats. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung. Während der Überlassung besteht – falls höher – Anspruch auf den Mindestlohn gemäß Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes, in bestimmten Branchen mit Zuschlägen. All dies wird in der Überlassungsmitteilung mitgeteilt.

Weitere Entgeltbestandteile: Der Urlaubszuschuss laut KV-AÜ ist bei Antritt des Urlaubs fällig; bei Teilung des Urlaubs gebührt nur der entsprechende Teil. Jedenfalls ist der Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für den Monat Juni fällig. Bei Eintritt nach dem 30. Juni gebührt der aliquote Urlaubszuschuss; dieser wird, soweit ein Urlaub bis 31.12. nicht angetreten wurde, mit der Abrechnung für den Monat Dezember ausbezahlt.

Die Weihnachtsremuneration laut KV-AÜ wird spätestens am Ende jener Arbeitswoche ausbezahlt, in die der 1. Dezember fällt. Falls das Arbeitsverhältnis dem BUAG unterliegt, gelten die Bestimmungen des BUAG und der Urlaubszuschuss wird von der BUAK ausbezahlt.

Arbeitszeit: Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt … Wochenstunden.

Flexible Arbeitszeit im Sinne des KV-AÜ wird vereinbart bzw gilt aufgrund Betriebsvereinbarung.

Zeitausgleich für Überstunden wird vereinbart.

Während der Überlassung gelten jedenfalls die im Beschäftigerbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder sonstigen verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art, die sich auf Aspekte der Arbeitszeit und des Urlaubs beziehen. Bei Einsatz in Betrieben, in denen eine längere Normalarbeitszeit gilt, verpflichtet sich der AN zu entsprechend längerer Arbeit.

Urlaub: Dem AN gebührt Urlaub gemäß Urlaubsgesetz (30 Werktage; nach 25 Jahren: 36 Werktage).

Arbeitsverhinderung: Arbeitsverhinderungsmeldungen bzw Krankenstandsmeldungen haben unverzüglich, dh am 1. Tag zu erfolgen. Die ärztliche Krankenstandsbescheinigung hat bis spätestens am 3. Tag beim AG aufzuliegen. Eine Meldung beim Beschäftiger reicht nicht aus. Auf die gesetzlichen Säumnisfolgen einer verspäteten Meldung (Entgeltverlust) wird besonders hingewiesen.

Geheimhaltungspflicht: Der AN ist verpflichtet, alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsinformationen des AG sowie dessen Kunden und Mitarbeitern gegenüber jedermann und zeitlich unbefristet geheim zu halten.

Mitarbeitervorsorgekasse: […], [Anschrift]

…, am …

Vollinhaltlich einverstanden

…
Arbeitgeber

…
Arbeitnehmer