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Dokument-ID: 399490
3.1.3 Überprüfung nach § 82 GewO – Ergebnis
Umgang mit dem Überprüfungsergebnis
- Was ist zu veranlassen, wenn Mängel oder Abweichungen vom konsensgemäßen Zustand festgestellt werden?
- Was ist zu veranlassen, wenn ein bestimmter Mangel oder die Verletzung einer bestimmten Auflage über einen längeren Zeitraum immer wieder auftritt?
- Was ist unmittelbar zu veranlassen, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist? Ist der Melde- und Verständigungsweg gesichert?
- Welche sonstigen Verbesserungsmaßnahmen in technischer und/oder organisatorischer Hinsicht sind aufgrund des Überprüfungsergebnisses einzuleiten oder umzusetzen?
- Wie sind die durchzuführenden Maßnahmen einzuschätzen (anzeige-, genehmigungspflichtig)?