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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

Baukalkulation

Allgemeines

Zur Ermittlung von Kosten, die im Zuge der Errichtung eines Bauwerks entstehen, sind folgende Kostenartengruppen vorgesehen:

  • Lohnkosten
  • Gerätekosten
  • Materialkosten
  • Kapitalkosten
  • Kosten für Fremdleistungen
  • Sonstige Kosten

Im Folgenden wird auf die drei wichtigsten Kostenartengruppen, nämlich die Lohnkosten, Gerätekosten und Materialkosten, näher eingegangen:

Kalkulation der Personalkosten

Grundsätzliches

Die Basis, die die Entlohnung der Arbeitnehmer vorsehen, bilden die Gesetze, die Kollektivverträge und die betrieblichen Weisungen.

Für die Kalkulation der Lohnkosten bedeutet dies eine Untergliederung in:

  • Kollektivvertragliche Löhne
  • Zulagen aus Zusatzkollektivverträgen
  • Überkollektivvertragliche Mehrlöhne
  • Mehrarbeits- und Erschwerniszulagen
  • Sonstige abgabenpflichtige Dienstreisevergütungen
  • Sonstige nicht abgabenpflichtige Dienstreisevergütungen

Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten setzten sich aus den direkten Lohnnebenkosten, den umgelegten Lohnnebenkosten sowie anderen lohngebundenen Kosten zusammen.

Zum Stichtag 01.05.2022 gelten folgende Arbeitgeberanteile als direkte Lohnnebenkosten:

  • Arbeitslosenversicherung: 3,10 %
  • Insolvenzentgeltsicherung: 0,20 %
  • Pensionsversicherung: 12,55 %
  • Krankenversicherung nach dem ASVG: 3,78 %
  • Unfallversicherung: 1,2 %
  • Familienlastenausgleichsfonds: 3,9 %
  • Wohnbauförderungsbeitrag: 0,5 %
  • Schlechtwetterentschädigung: 0,7 %

Die umgelegten Lohnnebenkosten (ULNK) betragen:

 

Mehrarbeit

Mehrlohn

Von beiden

1. Bezahlte Feiertage:

4,91 %

1.a. Arbeitsfreie Tage und Weihnachtsfeiertage

1.a.1. Zuschlag für die Weihnachtsfeiertage:

3,30 %

1.a.2. Kosten der Weihnachtsfeiertage:

2,79 %

1.a.3. Refundierung durch die BUAK:

–3,11 %

2. Sonderfeiertage:

0,32 %

3. Bezahlte Urlaubstage:

42,43 %

4. Entgeltliche Freizeit:

2,17 %

5. Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall:

8,40 %

6. Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz:

0,16 %

7. Weihnachtsgeld:

13,98 %

8. Sozialversicherung und Kommunalsteuer auf Weihnachtsgeld:

3,96 %

9. Sozialversicherung bei unbezahltem Urlaub und Betriebsstörung:

0,27 %

10. Schlechtwetterentschädigung:

0,14 %

11. Ausfallzeit der Betriebsräte:

0,85 %

12. Betriebsversammlung:

0,12 %

13. Abfertigung:

6,21 %

14. Pflegefreistellung:

0,32 %

15. Kommunalabgabe:

0,28 %

16. Förderung der zwischenbetrieblichen Ausbildung:

1,18 %

17. Kündigungsfristen:

0,18 %

18. Internatskosten für Lehrlinge:

0,00 %

19. Überbrückungsgeld:

4,66 %

Summe:

93,52 %

Andere lohngebundene Kosten:

  • Örtlich bedingte Abgaben
  • Kommunalsteuer
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Haftpflichtversicherung
  • Kleingerät, Kleingerüst, Werkzeug
  • Nebenmaterialien zB für Stoffe mit geringem Verbrauch
  • Sonstige allgemeine Baustellenkosten zB für Flurschäden oder Reinigung
  • Andere allgemeine Nebenkosten zB für Arbeitskleidung oder Arbeitertransporte

Für die Entlohnung der Arbeiter gelten analoge Grundlagen wie für die Entlohnung der Angestellten.

Zur Berechnung der Lohnkosten und Gehaltskosten im Baugewerbe und in der Bauindustrie wird das Kalkulationsformblatt K3 verwendet. Dieses Formblatt wird im Österreichischen Normungsinstitut bezogen. Bis zum Zustandekommen des Bauvertrags bilden die Formblätter die Grundlage des Angebots, nach Vertragsabschluss werden sie zur Grundlage des Bauvertrags erklärt.

Kalkulation der Gerätekosten

Als Basis für die Ermittlung der Gerätekosten bilden die Beschaffungskosten, die Kosten der Verzinsung des Kapitals, die voraussichtlichen Instandhaltungskosten, die Nutzungsjahre sowie die Vorhaltezeit. Auch andere Kosten, wie jene der Geräteverwaltung oder des Lagerplatzes sind den Gerätekosten zuzuordnen. Zu den Gerätekosten gehören die Kosten für den An- und Abtransport von Geräten, deren Montage und Demontage, deren Vorhalten, deren Instandhaltung sowie deren Betrieb.

Wichtige Angaben, die für die Kalkulation dieser Kosten bedeutsam sind, sind in der Österreichischen Baugeräteliste (BGL), herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau, enthalten.

In dieser Liste sind für alle Geräte ein mittlerer Neuwert, ein Monatssatz für die Abschreibung und Verzinsung, ein Monatssatz für die Instandhaltung, Angaben über die Maschinenleistung sowie das Gewicht des Geräts aufgelistet. Eine Änderung dieser Werte erfolgt durch firmenabhängige Erfahrungswerte. Die Gerätekosten werden für jedes Gerät in einem Betrag pro Zeiteinheit (Jahr, Monat oder Stunde) zugeordnet.

Für die Kalkulation eines Bauwerks ist es notwendig, die einzelnen Geräte entweder den Vorhaltegeräten oder den Leistungsgeräten zuzuordnen.

Unter Vorhaltegeräten versteht man jene Geräte, deren Betrieb für verschiedene Leistungen oder Leistungsgruppen notwendig ist, wie beispielsweise für Krane und Mischanlagen, und die keinen Leistungspositionen zuzuordnen sind.

Unter Leistungsgeräten versteht man Geräte, bei denen sich neben den Betriebskosten auch die Vorhaltekosten einer bestimmten Einzelleistung bzw Leistungspositionen zuordnen lassen, wie beispielsweise ein Kran für eine Aushubposition.

Die Kosten für die Abschreibung der Geräte ergeben sich aus den Beschaffungskosten oder dem aktuellen Neuwert einer Wiederbeschaffung, der Nutzungsdauer und dem Beschäftigungsgrad. Zu den Beschaffungskosten gehören auch die Kosten für den Beschaffungsvorgang, wie beispielsweise Zölle, Transport oder Versicherung.

Die Kosten für die Verzinsung des durch eine Geräteanschaffung gebundenen Kapitals werden aus den Beschaffungskosten, der Nutzungsdauer, dem Beschäftigungsgrad, dem Ansatz eines allfälligen Restwertes und einem kalkulatorischen Zinssatz berechnet.

Die Kosten für die Instandhaltung bzw Reparatur werden in der Regel als Erfahrungswert, beispielsweise als Prozentsatz der Kosten der Abschreibung angesetzt.

Als andere Kosten von Baugeräten werden Kosten für Steuern und Abgaben, Versicherungen, Lagerplatz, Geräteverwaltung sowie periodische Überprüfungskosten angesetzt.

Zur Ermittlung der Gerätekosten wird das Kalkulationsblatt K 6 verwendet.

Kalkulation der Materialkosten

Die Materialien werden wie folgt unterteilt in:

  • Baumaterial (diese werden zu bleibenden Bestandteilen des Bauwerkes)
  • Hilfsmaterial (diese werden nicht zu bleibenden Bestandteilen des Bauwerkes, sie sind aber erforderlich, um die Bauleistung zu erbringen, wie beispielsweise Holz, Bohrstahl etc)
  • Betriebsstoffe zum Betrieb von Geräten

Kostengrundlagen für alle Materialien sind die Einkaufspreise. Diese können entweder aus den Angeboten von Lieferanten oder den Preislisten entnommen werden oder den Erfahrungswerten, wie erwartete Einkaufspreise, entsprechen.

Bei der Ermittlung der Materialkosten sind allfällige Lagerkosten, Transportkosten, Materialgemeinkosten und Manipulationskosten oder Materialverluste, beispielsweise für einen allfälligen Schwund, Bruch, Toleranzen, zu berücksichtigen.

Solche Kosten können auch anderen Kostenträgern als der Kostenart Material, wie beispielsweise Zuordnung von Manipulationskosten für Material auf der Baustelle den Lohnkosten, oder anderen Kostengruppen, wie beispielsweise Kosten des Lagerplatzes den Geschäftsgemeinkosten, zugerechnet werden.

Kosten für Neben- und Hilfsmaterialien können auch den Kosten für Hauptmaterialien zugerechnet werden.

Die Materialkosten werden in einem Betrag je Materialeinheit, wie beispielsweise Stück, kg etc ausgewiesen.

Zur Ermittlung der Materialkosten wird das Formblatt K4 verwendet.

Fremdleistungskosten und sonstige Kosten

Bei Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmer fallen die so genannten Fremdleistungskosten an. Zwischen dem Subunternehmer und dem Bauherrn besteht keine Vertragsbeziehung.

Kalkulationsgrundlage sind die Angebote der Subunternehmer.

Sonstige Kosten werden im Rahmen der Gemeinkosten umsatzbezogen berechnet und über den Gesamtzuschlag verrechnet.

Zu den sonstigen Kosten zählen die Kosten für Steuern, Gebühren, und sonstigen Abgaben, Lizenzen, EDV-Anlagen, Büromaterial, Miete, Pacht und Sachverständigenleistungen.