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Dokument-ID: 1054985
6.4 Kündigungs- und Entlassungsschutz
Bestimmte Arbeitsverhältnisse sind besonders geschützt:
In der Praxis bedeutsam ist va der allgemeine Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Betrieben mit Betriebsrat oder in betriebsratspflichtigen Betrieben. Dies sind solche Betriebe, bei denen dauernd mindestens 5 Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beschäftigt sind.