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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.1 Judikatur zum Arbeitsverhältnis

1./Als Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) wird ein Rechtsverhältnis bezeichnet, das jemand zur Arbeitsleistung für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.

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