6.1 Novellen
Novelle zum Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 – Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) wurde durch LGBl Nr 11/2026 um ein neues Planungsinstrument, die so genannten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, ergänzt. Anlass ist die Umsetzung von Unionsrecht: Die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie), verpflichtet die Mitgliedstaaten in ihrem Art 15c dazu, Gebiete auszuweisen, die für den beschleunigten Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie besonders geeignet sind. An diese Ausweisung knüpfen nach Art 16 ff der Richtlinie besondere Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung an.