7 Die Ausschreibung
Die rechtliche Grundlage für die Definition der Ausschreibung ist in § 2 Z 7 BVergG enthalten.
Unter einer Ausschreibung ist die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers zu verstehen, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte (Bekanntmachung, Aufruf zum Wettbewerb, Ausschreibungsunterlagen, Wettbewerbsunterlagen und Auktionsunterlagen, Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen beim wettbewerblichen Dialog).
Die Bedingungen, die an eine Ausschreibung gestellt werden, sind in den §§ 88 ff BVergG 2018 vorgesehen.