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Dokument-ID: 1030316
7.2 Preise
Die rechtliche Grundlage für die Bestimmung der Preise und Zahlungsbedingungen findet sich in § 29 BVergG.
Dem öffentlichen Auftraggeber steht es frei, zu entscheiden, ob die Erstellung der Preise nach dem Preisangebotsverfahren oder dem Preisaufschlagsverfahren oder dem Preisnachlassverfahren zu erfolgen hat. In der Praxis kommt das Preisangebotsverfahren am häufigsten vor.