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Dokument-ID: 1030331
7.5 Alternativ- und Abänderungsangebote
Unter einem Abänderungsangebot versteht man gem § 2 Z 1 BVergG ein Angebot eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige gleichwertige technische Änderung beinhaltet, die von der ausgeschriebenen Leistung aber nicht in einem so weitgehenden Ausmaß wie ein Alternativangebot abweicht.