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Neu Dokument-ID: 1001516

Wolfgang Steinberger - Birgit Zettel | Muster | Vertragsmuster

3 Stiftungsurkunde (inkl Bestimmungen zu Stiftungsvorstand, Beirat, 2. ErwSchG berücksichtigt)

Stiftungsurkunde

I. Stifter, Name, Sitz

1.

Martin Winkler, geb …, wohnhaft in …, hat als Stifter eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl 694/1993 und den im Folgenden angeführten Bestimmungen errichtet. Die Stiftungserklärung wurde in Entsprechung des satzungsgemäßen Änderungsrechtes mit Zustimmung der satzungsmäßig dazu befugten Gremien in die vorliegende Fassung abgeändert.

2.

Der Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit des Stifters führt nicht zum Erlöschen seiner Stifter- und Gestaltungsrechte. Die Ausübung von Gestaltungsrechten oder sonstigen Stifterrechten ist jedoch ausgeschlossen, sofern der entscheidungsunfähige Stifter nicht für die Ausübung seiner Gestaltungs- und/oder Stifterrechte eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Im Fall des Vorliegens einer Vorsorgevollmacht werden die Gestaltungs- und Stifterrechte vom Bevollmächtigten für den entscheidungsunfähigen Stifter ausgeübt. Klarstellend wird sohin festgehalten, dass die Ausübung von Gestaltungs- und/oder Stifterrechte durch einen gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertreter (sohin einen nicht im Wege der Vorsorgevollmacht vom Stifter selbst ausgewählten Bevollmächtigten) ausgeschlossen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Ausübung von Gestaltungs- und/oder Stifterrechten auch für gewählte Erwachsenenvertreter gem §§ 264 ff ABGB. Festgehalten wird weiters, dass Gestaltungs- und Stifterrechte den vermögensrechtlichen Angelegenheiten zuzuordnen sind.

3.

Der Name der Stiftung lautet:

PALAU Privatstiftung

Diese wird im Folgenden kurz „Stiftung“ genannt.

4.

Der Sitz der Stiftung ist …. Eine Sitzverlegung der Privatstiftung im Inland (§ 1 Abs 1 PSG) kann durch den Vorstand unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, sohin ohne Abänderung der Stiftungsurkunde, jedoch mit mehrheitlicher Zustimmung des Beirates durchgeführt werden.

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