20 Privatstiftung mit Bestimmungen über Vermögensverwaltung, Haftung, Kontrollrechte, Geheimhaltung & Rechte des Beirats
Stiftungsurkunde
§ 1 Stifter, Name, Sitz (§§ 2,3,9 Abs 1 Z 4 und 5 PSG)
(1) | Franz Huber, geb …, wohnhaft in … errichtet hiermit als Stifter eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl 694/1993 und den im Folgenden ausgeführten Bestimmungen. |
(2) | Der Name der Stiftung lautet: … Privatstiftung Diese wird im Folgenden kurz „Stiftung“ genannt. |
(3) | Der Sitz der Stiftung ist … Eine Sitzverlegung der Privatstiftung im Inland (§ 1 Abs 1 PSG) kann durch den Vorstand unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen und etwaigen Zustimmungserfordernissen, jedoch nur mit Zustimmung des Beirates, gemäß dieser Stiftungsurkunde oder der Zusatzurkunde erfolgen. |
(4) | Die für Zustellungen maßgebliche Anschrift lautet bei Gründung der Privatstiftung … Die für Zustellungen maßgebliche Anschrift kann jederzeit unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, sohin ohne Abänderung der Stiftungsurkunde verlegt werden. |