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Dokument-ID: 1275527
20 Vollzugsplan
Für jeden Strafgefangenen muss ein schriftlicher Vollzugsplan erstellt werden. Der Vollzugsplan verfolgt den Zweck, die Strafgefangenen auf ihre Entlassung vorzubereiten, um diesen gleichzeitig Zukunftsperspektiven zu unterbreiten. Er hat auch in erster Linie Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen, wie Drogenproblemen und finanzielle Probleme, zum Inhalt.