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Dokument-ID: 1285828
7.1 Digitalisierung
A. Organisation und Sicherheit
- Für jede Treuhandschaft wird eine eigene digitale Akte angelegt.
- Zugriffsrechte sind auf die zuständigen Personen beschränkt.
- Für sensible Systeme ist eine starke Authentifizierung eingerichtet.
- Es bestehen Regelungen für Vertretung, Ausfall und Zugriffsberechtigungen.
- Datensicherung und Wiederherstellung sind organisatorisch sichergestellt.
- Die Verschwiegenheitspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen werden berücksichtigt.