Neu
Dokument-ID: 1276665
12.4.3.27 Auftraggeber hat zweifelhafte Referenzangaben „sorgfältig“ zu prüfen
In diesem Kapitel finden Sie eine Leitentscheidung, die bestätigt, dass der Auftraggeber zweifelhafte Referenzangaben „sorgfältig“ zu prüfen hat.