Fremdhändiges Testament, Erbeinsetzung, Beschränkung eines Nachlassstückes durch das Vermächtnis des Fruchtgenusses
Letztwillige Anordnung
EIGENHÄNDIG vom Verfügenden: Dieses Testament enthält meinen letzten Willen.
Zu meinem Alleinerben setze ich meinen einzigen Sohn ein.
Meiner Lebensgefährtin Anna Kogl vermache ich das lebenslange, unentgeltliche Fruchtgenussrecht an meinem Zinshaus in Simmering.
…, am …
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Unterschrift
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als ersuchter und gleichzeitig anwesender Zeuge (eigenhändig vom Zeugen)
(Vorname, Zuname und Adresse des Zeugen)
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als ersuchter und gleichzeitig anwesender Zeuge (eigenhändig vom Zeugen)
(Vorname, Zuname und Adresse des Zeugen)
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als ersuchter und gleichzeitig anwesender Zeuge (eigenhändig vom Zeugen)
(Vorname, Zuname und Adresse des Zeugen)
Anmerkungen:
Die Zeugen dürfen keine nahen Angehörigen des (der) Bedachten sein.
Bei nicht eigenhändig geschriebenen letztwilligen Verfügungen kam es durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 zu Verschärfungen der Formerfordernisse. Eine von ihm nicht eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung muss der Verfügende in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Die Zeugen, deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss, haben auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz zu unterschreiben. Den Inhalt der letztwilligen Verfügung müssen sie nicht kennen.