© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

DEMO
Neu Dokument-ID: 822903

Peter Benda - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Muster | Behördenschriftsatz

Antrag auf Rodungsbewilligung

An die
Bezirkshauptmannschaft …

…, am …

Antragsteller:

…

Antrag auf Rodungsbewilligung gem § 17 Forstgesetz

 

Wir beantragen die Rodung auf nachstehenden Grundstücken unserer Liegenschaft EZ … KG …:

EZ …, Grundstück Nr …, KG …

Die beantragte Rodungsfläche weist eine Fläche von … m² aus.

  1. Die Rodung wird für einen Zeitraum von … bis … angesucht.
  2. Die Rodung wird endgültig auf Dauer angesucht.
  3. Als Ersatzfläche für diese dauernd gerodete Fläche im Ausmaß von … m² verpflichten wir uns, die Parzelle Nr … in diesen Bereichen (waldnah) aufzuforsten und die Waldfläche dort entsprechend zu vergrößern.

Rodungszweck: …

Name und Anschrift der Waldeigentümer:
…

…, am …

Anmerkungen:

Je nach Zweck der Rodung kann allenfalls das Anbieten einer Ersatzfläche entfallen. Es empfiehlt sich auch, allenfalls die Liegenschaftseigentümer der unmittelbar benachbarten Grundstücke, die von der Rodung betroffen sein könnten, anzugeben und diese vorher um ihr Einverständnis zu ersuchen. Dies hängt aber von der Fläche und dem Rodungszweck ab.

Folgende Unterlagen sind dem Rodungsantrag anzuschließen:

  1. Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  2. Lageplan bezüglich der beantragten zu rodenden Fläche (3-fach, Maßstab nicht kleiner als Maßstab der Katastralmappe)
  3. Ausgleichsfläche der Ersatzaufforstung (Angabe der Flächengröße. Ebenfalls Lageplan, einschließlich maßstablicher Einzeichnung dieser Ausgleichsfläche. Sofern diese Ausgleichsfläche nicht unmittelbar angrenzt: ebenfalls Grundbuchsauszug samt Katasterplan)
  4. Im Fall der Belastung der Rodungsfläche mit Einforstungsrechten oder Gemeindegutnutzungsrechten die daraus Berechtigten
  5. Anrainerverzeichnis (Name und Anschrift, Grst-Nr, KG), ebenfalls mit Katasterplan und Bezeichnung der Flächen im Katasterplan, wo sie angrenzen. Sowohl bei Waldgrundstücken als auch bei Waldrainen sind auch jene Anrainer oder Nachbarn anzugeben, die in einer Entfernung innerhalb von 40 m an der Rodungsfläche angrenzen.

Alle Miteigentümer müssen diesen Antrag unterfertigen.

Gem § 17 ForstG iVm § 73 AVG ist über einen vollständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach dessen Einlangen von der Behörde ein Bescheid zu erlassen.