2.2 Rücktrittsschreiben eines Geschäftsführers unter Fristeinhaltung
Geschäftsführer Roland Walter
ABC Handels GmbH
Laststraße 15
1100 Wien
Einschreiben
An alle Gesellschafter der
ABC Handels GmbH
An alle anderen Geschäftsführer der ABC Handels GmbH
Betrifft: Rücktritt als Geschäftsführer
Sehr geehrter Herr Dr Huber! (= Gesellschafter)
Hiermit erkläre ich den Rücktritt als Geschäftsführer der ABC Handels GmbH mit Wirkung nach Ablauf von 14 Tagen, somit per …
Ich ersuche um Kenntnisnahme und zeichne
mit freundlichen Grüßen
…
Anmerkungen:
Geschäftsführer einer GmbH können unbeschadet der Entschädigungsansprüche der Gesellschaft ihnen gegenüber aus bestehenden Verträgen jederzeit ihren Rücktritt erklären (§ 16a Abs 1 GmbHG). Oft ist ein Rücktritt zur Vermeidung einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers dringend geboten.
Wirksamkeit der Rücktrittserklärung: Der Rücktritt kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten wird der Rücktritt erst nach Ablauf von 14 Tagen wirksam (§ 16a Abs 1 2. Satz GmbHG). Diese Frist beginnt erst mit Zugang beim letzten Adressaten zu laufen. Damit ist es notwendig, dass das Datum des Empfangs der Rücktrittserklärung im urkundlichen Nachweis genannt wird, kann doch sonst das Firmenbuchgericht nicht prüfen, ob der Rücktritt bereits wirksam ist. Wird die Beweisurkunde vom zurücktretenden Geschäftsführer unterfertigt, bedarf es in Hinblick auf die dem Firmenbuch bekannte Musterzeichnung keiner Beglaubigung dessen Unterschrift (vgl OGH 6 Ob 128/19w).
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird der Rücktritt des Geschäftsführers mit der Erklärung gegenüber der Generalversammlung oder – bei Erklärung gegenüber allen Gesellschaftern – mit jenem Zeitpunkt, zu dem diese dem letzten Adressaten zugegangen ist, wirksam.
Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die 14-tägige Frist für die Wirksamkeit eines Rücktrittes ohne wichtigen Grund zu laufen. Dies ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, entspricht aber einerseits dem Gesetzeswortlaut („gegenüber allen Gesellschaftern“) und andererseits – als umgekehrter Fall zur Geschäftsführerbestellung – dem Zustandekommen eines Umlaufbeschlusses nach § 34 Abs 1 GmbHG durch die letzte Zustimmung zu diesem Beschlussmodus.
Selbst wenn die GmbH aufgrund des Geschäftsführerrücktrittes zunächst nicht mehr vertreten werden kann, weil beispielsweise der einzige Geschäftsführer oder einer der beiden Geschäftsführer mit jeweils kollektiver Vertretungsbefugnis zurücktritt, ist der Rücktritt zulässig. Die Gesellschafter werden üblicherweise in diesem Fall einen neuen Geschäftsführer bestellen bzw die Vertretungsbefugnis des verbleibenden Geschäftsführers abändern. Allenfalls ist ein Notgeschäftsführer nach § 15a GmbHG zu bestellen.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ein zurückgetretener Geschäftsführer für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung seiner Organstellung der Gesellschaft gegenüber verpflichtet bleibt, Informationen über Geschäfte und Vermögenswerte der Gesellschaft zu erteilen (§ 24a GmbHG).
Hat die Gesellschaft auch einen Aufsichtsrat, so ist auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats zu verständigen.