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Neu Dokument-ID: 1090387

Raphael Albert - Albert Scherzer - Eveline Herndl | Muster | Übersicht

2.1.1 Fristen und Termine

Einreichung der Steuererklärung

30. April des Folgejahres (bei physischer Einreichung) oder 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline)

§ 134 Abs 2 BAO ermöglicht die Verlängerung von Fristen

Bei steuerlicher Vertretung verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. März bzw 30. April des zweitfolgenden Jahres, wenn die Erklärungen über FinanzOnline eingereicht werden.

Einreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung

Ende des fünften Jahres

Bei verpflichtender Abgabe wie Steuererklärung

Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

Antrag Anpassung Vorauszahlungen

Bis 30. September des laufenden Jahres

Folge verspäteter Einreichung von Steuererklärungen

Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe

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