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Nichtigkeit der Wahl
Auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann geklagt werden, wenn elementarste Grundsätze einer Wahl außer Acht gelassen wurden. So zum Beispiel, wenn die BR-Wahl durch Handzeichen vorgenommen wurde.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904729 -
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Betriebsrat zu errichten?
Die Errichtung eines BR setzt das Vorliegen eines Betriebes iSd ArbVG, in dem dauernd mindestens 5 in der BV stimmberechtigte AN beschäftigt werden, voraus. Bevor ein solcher gewählt wird, sind deshalb entsprechende Feststellungen zu machen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904682 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Aktives und passives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht ist das Recht, bei der BR-Wahl eine Stimme abzugeben. Über passives Wahlrecht verfügt jeder, der als Mitglied des BR gewählt werden kann.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904688 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Betriebsvereinbarungen – ausgewählte Einzelfälle
Dieser Beitrag behandelt zahlreiche auch für den Betriebsrat wichtige Themen, wie zB Personalfragebögen, Kontrollmaßnahmen, Leistungsentlohnung uvm.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773031 -
Gleitzeit
Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033 -
Der Wahlvorstand
Der Wahlvorstand wird von der Betriebsversammlung, die grundsätzlich vom BR einzuberufen ist, gewählt. Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904694 -
Ruhepausen
Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216 -
Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1052044 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209 -
Sozialplan – Grundlagen
Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung dieser Folgen durch einen Sozialplan geregelt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241293 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz trat am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Abfertigung (Neu)
Die Abfertigung neu gebührt unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat jedes Monat 1,53 % des monatlichen Entgelts als BV-Beiträge einzuzahlen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257349 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784