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Thema
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- (12) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (12)
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Arbeitsentgelt
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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- (2) Austritt Austritt (2)
- (6) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (6)
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- (2) Beendigung in der Probezeit Beendigung in der Probezeit (2)
- (8) Entgeltfragen bei Beendigung Entgeltfragen bei Beendigung (8)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
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(31)
Mustervorlagen
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(31)
- (11) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (11)
- (4) Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhältnisse (4)
- (1) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (1)
- (3) Abeitsvertragsänderungen Abeitsvertragsänderungen (3)
- (10) Beendigung Beendigung (10)
- (2) Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen (2)
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Kategorie
-
Datum
- Arbeitszeit x
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- Jedes Datum
-
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Anbei finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Feiertagsruhe
An Feiertagen besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Diesem Beitrag ist unter anderem auch eine Aufstellung der österreichischen Feiertage zu entnehmen.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896220 -
Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit
Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218 -
Leitende Angestellte, Arbeitnehmer mit Entscheidungsbefugnis
Der Begriff des leitenden Angestellten wird von Arbeitsinspektoren üblicherweise eher einschränkend interpretiert, die Judikatur legt ihn breiter aus.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896104 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198