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Katrin Korak-Kohl - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.1 Testamentsarten und Formvorschriften

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Testament zu errichten:

  1. Eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB)
  2. Fremdhändiges Testament (§§ 579–580 ABGB)
  3. Notarielles Testament (§ 583 iVm §§ 70–75 NO)
  4. Nottestament (§ 584 ABGB)
  5. Gemeinschaftliches Testament (§ 586 ABGB)

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