Industrieunfallrecht – Industrieunfall-Meldung
Nach der Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015 in Verbindung mit der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 bzw der Abfall-Industrieunfallverordnung 2018 – A-IUV iVm dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 sind Industrieunfälle in Betrieben, die dem Abschnitt 8a der GewO (Abschnitt betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen [Seveso-Betriebe]) bzw den Bestimmungen der §§ 59a bis 59j AWG 2002 unterliegen, unverzüglich unter Angaben zu den in § 4 der IUV 2015 bzw der A-IUV festgelegten Punkten der Anlagengenehmigungsbehörde zu melden.
An die/das/den
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Meldung über einen Industrieunfall
Inhaber | |||
Name | Sitz | Anschrift | |
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Seveso-Betrieb | |||
Vollständige Anschrift Betrieb | Geografische Koordinaten des Seveso-Betriebes | ||
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Zutreffendes bitte ankreuzen: | Im Betrieb ist es zu einer Entzündung/Explosion/Freisetzung eines gefährlichen Stoffes in einer Menge von ≥ 5 % der in der Spalte 3 der Anlage 5 zur GewO 1994/des Anhanges 6 zum AWG 2002 angegebenen Mengenschwelle gekommen. | ||
| Im Betrieb ist es zu einem Ereignis mit einem/mehreren gefährlichen Stoffen gekommen, bei dem: | ||
Eine im Betrieb befindliche Person getötet wurde. | |||
… (genaue Anzahl der Personen) im Betrieb befindliche Personen einen Krankenhausaufenthalt von ≥ 24 Stunden benötigen werden. | |||
Es innerhalb des Betriebes zu einem Sachschaden von ≥ EUR 2 Mio gekommen ist. | |||
Im Betrieb ist es zu einem Ereignis mit einem Stoff/mehreren Stoffen gekommen, von dem/denen angenommen werden muss, dass es zu erheblichen Folgen für Mensch/Umwelt/Sachschäden gekommen ist. | |||
Der Unfall ereignete sich | |||
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Kurzbeschreibung der Umstände sowie Angaben der beteiligten gefährlichen Stoffe und der unmittelbaren Folge für Mensch und Umwelt sowie über Sachschäden: … | |||
Kurzbeschreibung der getroffenen Sofortmaßnahmen: … | |||
Kurzbeschreibung der erforderlichen Maßnahmen, um die mittel- und langfristigen Unfallfolgen abzumildern: … | |||
Kurzbeschreibung der zur Vermeidung einer Wiederholung eines solchen Unfalls notwendigen Sicherheitsvorkehrungen: … | |||
…, am …
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Betriebsinhaber
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Gewerberechtlicher/Abfallrechtlicher Geschäftsführer