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Neu Dokument-ID: 799095

Clemens Purtscher | Muster | Technische Checkliste

5.1.4 Wartung von Feuerlöschern

Rechtliche Grundlagen:

§ 13 Arbeitsstättenverordnung

TRVB 124

ÖNORM F 1053

Druckgeräteüberwachungsverordnung

Nr

Vorgehensweise

OK

Bemerkung

Wartung von Aufladefeuerlöschern

1

Äußere und innere Prüfung des Feuerlöschers auf Beschädigungen oder Mängel

2

Allgemeinen Zustand prüfen:

2.1

  • Sauberkeit

2.2

  • Beschriftung

2.3

  • Schlauch

2.4

  • Löschpistole

3

Löschmittelbehälter vollständig entleeren

4

Feuerlöschmittel kontrollieren:

4.1

  • Beschaffenheit

4.2

  • Weiterverwendbarkeit

4.3

  • Menge

5

Durchgängigkeit von Schlauch und Löschpistole prüfen

6

CO2-Treibgaspatrone prüfen

7

Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen

Wartung von Dauerdruckfeuerlöschern

8

Äußere und innere Prüfung des Feuerlöschers auf Beschädigungen oder Mängel

9

Allgemeinen Zustand prüfen:

9.1

  • Sauberkeit

9.2

  • Beschriftung

9.3

  • Schlauch

9.4

  • Löschpistole

10

Betriebsdruck prüfen

11

Feuerlöschmittel und Behälterinnenraum prüfen:

11.1

  • Bei Nassdauerdruckfeuerlöschern alle 2 Jahre

11.2

  • Bei Pulverdauerdruckfeuerlöschern alle 4 Jahre

12

Feuerlöscher druckentlasten

13

Funktionsteile reinigen, prüfen, ggf auswechseln

14

Feuerlöschmittel kontrollieren:

14.1

  • Beschaffenheit

14.2

  • Weiterverwendbarkeit

14.3

  • Menge

15

Durchgängigkeit von Schlauch und Löschpistole prüfen

16

Feuerlöscher zusammenbauen und Dichtringe erneuern

17

Feuerlöscher wieder unter Druck setzen

18

Funktionsbereitschaft wiederherstellen

Pulverlöscher gemäß Druckgeräteüberwachungsverordnung

19

Nach jeder Verwendung (Druckaufbau oder Druckabbau) auf mechanische und thermische Beschädigungen kontrollieren

20

Alle zwei Jahre äußere Untersuchung durch die Kessel- bzw Werksprüfstelle

21

Alle sechs Jahre Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen einschließlich der Überprüfung des Ansprechdruckes durch die Kessel- bzw Werksprüfstelle oder Sicherheitsventil gegen ein geprüftes oder neues austauschen

22

Alle zwölf Jahre innere Untersuchung durch die Kessel- bzw Werksprüfstelle (Öffnung der Behälter nur bei trockener Umgebung)

23

Sicherheitsbeurteilung durch die Kesselprüfstelle nach Reparaturen, Änderungen und Instandsetzungen, die die Integrität des Druckgerätes beeinträchtigen können

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