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Dokument-ID: 1249774
Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025)
§ 35. Aufstellung im Freien
Werden Verdampfer, Verdichter oder Pumpen im Freien aufgestellt, so muss sichergestellt sein, dass ihre Funktionssicherheit auch unter den zu erwartenden Witterungseinflüssen erhalten bleibt.