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Durchführungsverordnung der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO)
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1. Abschnitt § 1.
Begriffsbestimmungen -
2. Abschnitt § 2. - § 17.
Brandschutzeinrichtungen- § 2. Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung
- § 3. Gebäude mit Büronutzung oder büroähnlicher Nutzung
- § 4. Wirtschaftsgebäude
- § 5. Schulen und Kindergärten sowie Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 6. Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 7. Verkaufsstätten
- § 8. Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenresidenzen sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 9. Pflegeheime, Krankenhäuser
- § 10. Gewerbe- und Industrieanlagen
- § 11. Versammlungsstätten
- § 12. Campingplätze
- § 13. Lagerplätze
- § 14. Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
- § 15. Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m (Hochhäuser)
- § 16. Zusätzliche Anforderungen für die Bereitstellung von tragbaren Löschgeräten, Löschwasseranlagen für Wirtschaftsgebäude und Orientierungshilfen
- § 17. Rauchwarnmelder
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3. Abschnitt § 18. - § 19.
Alarmzeichen -
4. Abschnitt § 20.
Schlussbestimmungen