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Dokument-ID: 1277162
2.6 Arbeits- und Nachweisanker für Vorlagen und Arbeitshilfen
Aus Kapitel 2 ergeben sich mehrere Arbeitshilfen, die nicht vollständig im Fachkapitel geführt werden sollten. Dieses Register erklärt Zweck und fachliche Herkunft; Register „Arbeitshilfen“ sollte die nutzbaren Vorlagen enthalten. Dadurch bleibt dieses Kapitel ein Orientierungs- und Nachweiskapitel, während Register „Arbeitshilfen“ zur praktischen Vorlagensammlung wird. Für die Konsistenz des Gesamtwerks sollten folgende Arbeitshilfen zentral gepflegt werden: