1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Mail-Dienste
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1. Vertragsparteien, Anwendungsbereich
1.1 | Vertragsparteien sind die Provider GmbH („Provider“), Providerstraße 1, 0000 Providerort, und der Kunde. |
1.2 | Dem Vertragsverhältnis zwischen Provider und dem Kunden liegen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. |
1.3 | Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Provider diesen Bedingungen ausdrücklich und – bei Unternehmern im Sinne des KSchG – schriftlich zustimmt. |
1.4 | Für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO gelten ergänzend die Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags.1 |
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 | Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Provider kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch den Provider zustande. |
2.2 | Der Kunde kann sein Angebot durch ein Bestellformular, eine Onlinebestellung oder telefonisch abgeben. Der Provider bestätigt dem Kunden den Erhalt des Angebots. Darin liegt noch keine Annahme des Angebots. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Provider kommt dadurch zustande, dass der Provider die vertraglich geschuldete Leistung bereitstellt (Erfüllung) oder das Angebot des Kunden schriftlich (dazu genügt ein E-Mail) annimmt. |
2.3 | Der Provider behält sich vor, die Bonität des Kunden vorab zu prüfen und das Angebot nur nach positiver Prüfung anzunehmen. |
3. Leistungsbeginn
3.1 | Der Provider schaltet die vom Kunden bestellten Leistungen (zB E-Mail-Accounts) in der Regel unmittelbar nach Bestellung, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Vertragsabschluss frei. Handelt es sich bei dem Vertrag um ein im Fernabsatz (FAGG) mit einem Verbraucher abgeschlossenes Geschäft, so gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist verlangt hat; andernfalls erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist. |
4. Leistungen des Providers
4.1 | Der Provider stellt dem Kunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und entsprechend dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungspaket ein oder mehrere E-Mail-Postfächer zur Verfügung und ermöglicht ihm, den Versand und das Empfangen von elektronischer Post (E-Mails). Die Nutzung der E-Mail-Postfächer ist über den Internetbrowser des Kunden (Webmail) oder über beim Kunden installierte Software (Mailclient) möglich. |
4.2 | Der Provider erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und – bei Unternehmern im Sinne des KSchG – schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. |
4.3 | Die dem Kunden bereitgestellten Leistungen sind grundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es in Fällen höherer Gewalt, je nach Auslastung, Verkehrslage bzw Betriebszustand der für den Zugang zum Internet erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen und -netze und während notwendiger Wartungsarbeiten zu Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen kommen kann. |
4.4 | Der Provider ist dazu berechtigt, seine Leistungen vorübergehend zu unterbrechen bzw einzuschränken und/oder die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise einzustellen, wenn und soweit dies zur Behebung oder Vermeidung von Störungen, Abwehr von Angriffen auf die Netzinfrastruktur oder zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Der Provider wird jede Einschränkung und Störung im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ehest möglich beheben. |
4.5 | Der Provider ist berechtigt, für den Kunden eingehende Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die im jeweiligen Tarif vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Der Provider darf die Größe der ein- und ausgehenden Nachrichten beschränken. |
4.6 | Der Provider ist berechtigt, den Transport ein- und ausgehender E-Mails abzulehnen oder zu verzögern, wenn er hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass die jeweiligen Nachrichten Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Software enthalten, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation (Spam) handelt. |
4.7 | Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Provider den Datenverkehr im Fall einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung entsprechend dieser Anordnung einschränken oder ganz sperren muss. Insofern trifft den Provider keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datenverkehr. Gleiches gilt in Fällen, wenn sich der Provider anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. |
4.8 | Voraussetzung für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist ein aufrechter Internetzugang des Kunden. |
4.9 | Die entgeltliche Zurverfügungstellung der gegenständlichen Leistungen an Dritte ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Providers gestattet. |
5. Pflichten des Kunden
5.1 | Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich für rechtmäßige Zwecke nutzen. Er verpflichtet sich, bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Ge- und Verbote (zB Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht) zu handeln und nicht in die Rechte Dritter (zB Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und andere Immaterialgüterrechte, Namens- und Persönlichkeitsrechte) einzugreifen. Er darf die Sicherheit und Integrität anderer Rechnersystem nicht verletzen. Der Kunde wird über die Leistungen des Providers keine pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder gegen das Verbotsgesetz verstoßende Inhalte zugänglich machen. Die von ihm gewählten E-Mail-Adressen dürfen nicht gegen gesetzliche Ge- und Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. |
5.2 | Der Kunde hat seine Zugangsdaten (Username, Passwort) sicher zu verwahren und vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Er hat den Provider unverzüglich davon zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder unberechtigte Dritte auf den Dienst des Kunden zugegriffen haben. |
5.3 | Die Versendung von unaufgeforderter kommerzieller Kommunikation (Spam) ist dem Kunden untersagt. Weiters ist dem Kunden untersagt, die Identität des Absenders zu verschleiern. Im Fall eines Verstoßes ist der Provider dazu berechtigt, das betreffende E-Mail-Postfach des Kunden vorübergehend zu sperren. |
5.4 | Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner dem Provider bekanntgegebenen Daten (ua Name bzw Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab der Änderung, schriftlich zu melden. Mitteilungen des Providers an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gelten dem Kunden gegenüber als zugegangen, wenn der Kunde keine neuen Kontaktdaten bekanntgegeben hat. |
6. Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 | Die Abrechnung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt gemäß dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsmodus. In der Regel sind einmalige Entgelte für die Installation und Bereitstellung von Diensten vom Kunden im Voraus oder zusammen mit dem ersten monatlichen Entgelt, monatliche Entgelte (Grundentgelte, Pauschalentgelte, Servicegebühren) am Ende der Abrechnungsperiode zu leisten. |
6.2 | Die Vertragsparteien vereinbaren die Wertbeständigkeit aller Entgelte, wobei als Wertmaßstab der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020 dient. Das Wartungsentgelt erhöht sich jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 im Jahresabstand gegenüber dem Monat des Abschlusses dieses Vertrags bzw der letzten Erhöhung oder Minderung des Wartungsentgelts ergibt. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist der Anbieter berechtigt, den amtlichen Nachfolgeindex oder einen anderen vergleichbaren Index, wie er von der Bundesanstalt Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolger oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird, anzuwenden. |
6.3 | Rechnungen des Providers sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Erhalt zahlbar. |
6.4 | Der Kunde hat alle dem Provider infolge einer Nichteinlösung eines von ihm erteilten Einziehungsauftrags entstandenen Spesen zu ersetzen. |
6.5 | Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen des Providers in Verzug, hat er dem Provider Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Kunde dem Provider alle für das Einschreiten von Inkassoinstituten und/oder Rechtsanwälten anfallenden zweckentsprechenden, angemessenen und notwendigen Kosten zu ersetzen. Hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstituts betragen die zu ersetzenden Kosten maximal jene Vergütung, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl Nr 141/1996, in der jeweiligen Fassung, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes betragen die zu ersetzenden Kosten maximal die sich aus den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der Rechtsanwälte vom 30.06.2021 idgF und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl Nr 189/1969, idgF ergebenden Beträge. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar. |
6.6 | Der Provider ist berechtigt, dem Kunden bis zu drei monatliche Entgelte im Voraus in Rechnung zu stellen. |
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 | Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, darf er, ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit des Provider, nicht mit Forderungen gegen den Provider aufrechnen. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, darf er gegen Forderungen des Provider ausschließlich mit Forderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber dem Provider stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder vom Provider anerkannten Forderungen sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Provider. |
7.2 | Der Kunde kann, wenn er Unternehmer im Sinne des KSchG ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG. |
8. Haftungsbeschränkung
8.1 | Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, richtet sich die Haftung des Providers nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
8.2 | Ist der Kunde Unternehmer Sinne des KSchG, haftet der Provider für die von ihm dem Kunden verursachten Schäden ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person. Die Haftung ist weiters für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Soweit rechtlich zulässig, haftet der Provider nicht für den Verlust und die Beschädigung von Daten, wenn der Kunde keine geeigneten und dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen (Backups) getroffen hat. Der Ersatz von Schäden (unter Ausnahme von Personenschäden) ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten für Unternehmer mit EUR …, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR …, beschränkt. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig. |
8.3 | Dem Kunden ist bewusst, dass die Nutzung des Internet mit Risiken (zB Befall mit Computerviren und Trojanern, Phishing-Attacken, Ausspionieren von Daten, Betrugsversuche) verbunden ist. Der Kunde kann dieses Risiko auch durch sein eigenes Verhalten steuern. |
9. Gewährleistung
9.1 | Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist und das konkrete Geschäft das Unternehmen des Kunden betrifft, gilt Folgendes: Der Kunde hat Mängel aussagekräftig zu dokumentieren und dem Provider innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden und den Provider bei der Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. |
9.2 | Die Gewährleistung gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
9.3 | Der Kunde anerkennt, dass die erfolgreiche Weiterleitung sowie der erfolgreiche Empfang von Nachrichten von Erreichbarkeit, Auslastung und Betrieb von Netzwerkinfrastruktur abhängig ist, die teilweise außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereiches des Provider liegen. Spam-Filter, Virenfilter, Firewall- oder sonstige können Weiterleitung und Empfang von E-Mails verzögern oder ganz verhindern. |
10. Auskunft gegenüber Behörden und Dritten
10.1 | Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Provider im Fall eines berechtigten Begehrens eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder eines Dritten Daten zu seiner Person nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen (zB nach § 13 ECG und nach der DSGVO) bekanntgeben wird. Zu diesen Daten zählen jedenfalls sein Vor- und Nachname, seine Postanschrift und seine E-Mail-Adresse. |
11. Inanspruchnahme des Providers, Haftungsfreistellung durch den Kunden
11.1 | Wird der Provider von Dritten mit einer angeblichen Rechtsverletzung konfrontiert, die auf Inhalte zurückgeht, die der Kunde unter Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen online zugänglich gemacht hat, wird er den Kunden davon verständigen. Der Kunde hat den Provider ohne Aufschub und nach Kräften bei der Aufklärung und ggf rechtlichen Verteidigung zu unterstützen. Der Provider ist nicht dazu verpflichtet, über seine Leistungen versandte und empfangene Inhalte des Kunden laufend auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. |
11.2 | Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte geltend machen, die der Kunde unter Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen online zugänglich gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Ansprüche in den in Punkt 5.1 dieser AGB angeführten Fällen. Diese Schad- und Klagloshaltung schließt die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung mit ein. |
12. Laufzeit, Kündigung
12.1 | Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden. | ||||||
12.2 | Ist eine Mindestvertragsdauer vereinbart, können die Parteien den Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer (Stichtag), sodann zum Ablauf von 12 Monaten gerechnet ab dem Stichtag und in weiterer Folge jeweils zum Ablauf von weiteren 12 Monaten kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen. | ||||||
12.3 | Das Recht beider Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu lösen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Provider liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
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12.4 | Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde kann die Kündigung auch über seinen Kundenaccount aussprechen. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, ist seine Kündigung an keine Form gebunden.2 | ||||||
12.5 | Die Kündigung eines einzelnen Produktes oder von zu einem Produkt zusätzlich gewählten Optionen lässt das übrige Vertragsverhältnis unberührt. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider nichts an einem allfälligen Vertragsverhältnis mit der Domainvergabestelle über eine an ihn delegierte Internetdomain ändert. Will der Kunde diese Domain nicht weiter nutzen, so muss er die Domain ebenfalls kündigen. | ||||||
12.6 | Dem Kunden ist bewusst, dass der Provider nach einer Kündigung nicht zur Speicherung der in E-Mail-Postfächern vorhandenen Inhalten verpflichtet ist. Er wird dem Kunden eine angemessene Frist für die Sicherung dieser Inhalte zur Verfügung stellen.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Inhalte rechtzeitig vor dem Vertragsende zu sichern. | ||||||
12.7 | Für kostenlose Leistungspakete gilt darüber hinaus: Der Provider ist dazu berechtigt, E-Mail-Postfächer, die der Kunde sechs Monate lang weder per Webbowser noch per Mailclient genutzt hat, auf „inaktiv“ zu setzen und die darin gespeicherten Inhalte ohne Rückfrage beim Kunden zu löschen. Nach Ablauf eines weiteren Jahres darf der Provider ein derartiges inaktives E-Mail-Postfach freigeben und die Adresse anderen Nutzern anbieten. |
13. Sperre
13.1 | Der Provider ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern, wenn
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13.2 | Wenn der Kunde die Gründe für die Sperre zu vertreten hat oder der zur Sperre führende Verdacht berechtigt ist, ist er auch für den Zeitraum der Sperre zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. | ||||||||||
13.3 | Der Provider hat die Sperre unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind und der Kunde, wenn er die Gründe für die Sperre zu vertreten hat, die Kosten für Einrichtung und Aufhebung der Sperre gemäß den maßgeblichen Entgeltbestimmungen ersetzt hat. |
14. Datenschutz und Datensicherheit4
14.1 | Soweit der Provider personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist er Auftragsverarbeiter iSv Art 4 Z 8 DSGVO. Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ist der Kunde als Verantwortlicher iSv Art 4 Z 7 DSGVO verantwortlich. Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Einzelvereinbarung. |
14.2 | Der Provider verarbeitet bei der gegenständlichen Leistungserbringung folgende Kategorien von Daten im Auftrag des Kunden: …5 |
14.3 | Es können dabei personenbezogene Daten von folgenden Kategorien von betroffenen Personen verarbeitet werden: …6 |
14.4 | Der Provider hat Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich auf Basis und im Rahmen von dokumentierten Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Solche Weisungen können auch elektronisch erfolgen. Eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Providers bedarf eines gesonderten, dokumentierten Auftrags. Der Provider wird den Kunden davon informieren, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar ist. Die Weisungen müssen vom Kunden rechtzeitig erteilt werden. Die Erfüllung von Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, ist vom Kunden gesondert zu vergüten. |
14.5 | Erteilt eine Behörde dem Provider den Auftrag, Daten des Kunden herauszugeben, wird der Provider den Kunden – sofern gesetzlich zulässig – unverzüglich darüber informieren und die Behörde an den Kunden verweisen. |
14.6 | Der Provider hat alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet, sofern diese nicht ohnehin einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit durch diese Personen und nach deren Ausscheiden beim Provider aufrecht. |
14.7 | Der Provider sowie der Kunde werden alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung iSd Art 32 DSGVO treffen. Einzelheiten sind im Anhang zur jeweiligen Einzelvereinbarung geregelt.7 |
14.8 | Der Provider unterstützt den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei dessen Pflicht zur Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen, ua auf Information, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, und liefert ihm dazu innerhalb angemessener Frist alle notwendigen Informationen. Richtet ein Betroffener einen Antrag an den Provider, weil er diesen irrtümlicherweise für den Verantwortlichen hält, wird der Provider den Betroffenen informieren und diesen Antrag an den Kunden weiterleiten. |
14.9 | Der Provider unterstützt den Kunden nach Maßgabe seiner Kapazitäten bei der Einhaltung der in Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. |
14.10 | Der Provider gewährt dem Kunden nach Maßgabe seiner Kapazitäten gegen rechtzeitige Vorankündigung zu den üblichen Bürozeiten Einsichtnahme hinsichtlich der ihm vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten. |
14.11 | Der Provider ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern ihn keine rechtliche Pflicht zur Speicherung trifft. |
14.12 | Der Provider ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Er wird jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Pflichten auferlegen, wie er sie nach diesem Punkt 14. gegenüber dem Kunden zu erfüllen hat. |
15. Änderung des Vertrages und der AGB
15.1 | Die AGB und Leistungsbeschreibungen sind in der jeweils aktuellen und in allen vorangehenden Fassungen auf der Website des Provider (https://…) abrufbar. |
15.2 | Ist der Kunde ein Unternehmer iSd KSchG, gilt: Der Provider ist berechtigt, diese AGB und die Leistungsbeschreibungen zu ändern, um diese an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Er teilt alle Änderungen der Bedingungen und der Leistung sowie den Zeitpunkt deren Inkrafttretens klar und verständlich mit. Die geänderten Bedingungen erlangen Wirksamkeit, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt widerspricht und damit das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt kostenlos kündigt. Der Provider wird den Kunden ausdrücklich bei der Mitteilung der Änderung der Bedingungen auf diese Frist und die rechtlichen Folgen seines Verhaltens hinweisen. Änderung(en), die die Kunden des Providers ausschließlich begünstigen, können bereits am Tag ihrer Mitteilung angewandt werden. |
15.3 | Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG gilt abweichend von Punkt 15.2: Eine Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung ist dem Provider erlaubt, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt, zB geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, und wenn die Leistungsänderung nicht mit zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden ist. Der Provider teilt alle Änderungen der Bedingungen und der Leistung sowie den Zeitpunkt deren Inkrafttretens klar und verständlich mit. Im Fall einer nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis kostenfrei aufzulösen. Der Kunde muss sein Vertragsauflösungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Änderung, wenn aber die Information über das Auflösungsrecht erst nach der Änderung erteilt wird, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information ausüben. |
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitschlichtung
16.1 | Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. |
16.2 | Vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien der Sitz des Provider. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat. |
16.3 | Der Provider entscheidet im Einzelfall, ob er an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternativen Streitbeilegungsgesetz (AStG) teilnimmt. Er ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet. Die für den Provider eingerichteten Schlichtungsstellen sind: Internet Ombudsstelle, http://www.ombudsstelle.at oder Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ |
16.4 | Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. |
Anmerkungen:
Zu Punkt 1.4
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist für geschäftlich genutzte E-Mail-Postfächer notwendig, weil der Provider nicht nur Nachrichten übermittelt, sondern auch Postfächer für den Kunden bereithält. In diesen Postfächern speichert er im Auftrag des Kunden Nachrichten und Entwürfe, die personenbezogene Daten enthalten können. Private Postfachinhaber müssen in keinem Fall einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, weil ihre Datenverarbeitung von der DSGVO ausgenommen ist.
ZurückZu Punkt 12.4
§ 23 VGG verlangt, dass die Erklärung des Verbrauchers, den Vertrag aufzulösen, an keine bestimmte Form gebunden ist.
ZurückZu Punkt 14
Dieser Punkt enthält wesentliche von Art 28 DSGVO geforderte Teile eines Auftragsverarbeitungsvertrags und ist entsprechend Art 28 DSGVO zu ergänzen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag kann auch separat abgeschlossen werden, dies muss nach Art 28 Abs 9 DSGVO schriftlich oder elektronisch erfolgen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist für geschäftlich genutzte E-Mail-Postfächer notwendig, weil der Provider nicht nur Nachrichten übermittelt, sondern auch Postfächer für den Kunden bereithält. In diesen Postfächern speichert er im Auftrag des Kunden Nachrichten und Entwürfe, die personenbezogene Daten enthalten können. Private Postfachinhaber müssen in keinem Fall einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, weil ihre Datenverarbeitung von der DSGVO ausgenommen ist.
ZurückZu Punkt 14.2
ZB Kontaktdaten, Verrechnungsdaten, Rechnungsdaten, Inhalte der Postfächer – diese sind abhängig von der jeweiligen Vertragsleistung, daher ist es ggf sinnvoller, diese Datenkategorien im Einzelvertrag zu regeln.
ZurückZu Punkt 14.3
ZB Kunden, Lieferanten, Ansprechpartner, Dienstnehmer, … – diese sind abhängig von der jeweiligen Vertragsleistung, daher ist es ggf sinnvoller, diese Kategorien im Einzelvertrag zu regeln.
ZurückZu Punkt 14.7
In Betracht kommen zB Zugangskontrollen, Authentifizierungssysteme, Pseudonymisierung von Daten, Verschlüsselung, Einsatz eines VPN, Protokollierung in Logfiles, geeignete Backup-Strategie etc.
ZurückPunkt 15.3
Siehe § 27 VGG; der Unternehmer kann das Vertragsauflösungsrecht ausschließen, indem er dem Verbraucher die unveränderte Beibehaltung der digitalen Leistung ohne zusätzliche Kosten ermöglicht und die digitale Leistung weiterhin dem Vertrag entspricht.
Achtung:
Wenn der Vertrag neben E-Mail-Accounts auch noch Access-Leistungen (den Internetzugang) umfasst, dann gelten statt § 27 VGG die Regeln des § 135 Abs 8 TKG 2021 für Änderungen der Vertragsbedingungen – siehe dazu oben bei Punkt 2.2 der AGB für Access-Provider.