10.21 Berichtigungsantrag – diakritische Zeichen (Name d unbeschränkt haftenden Gesellschafters der ausl Hauptniederlassung)
An das
Handelsgericht Wien
Firmenbuch
Marxergasse 1a
1030 Wien
FN 999.999 a
Antragsteller: | Franz Háček, Geburtsdatum, Anschrift |
vertreten durch: | Dr. F.S., öffentlicher Notar Berufung auf die erteilte Vollmacht |
Beilagen: | – |
| [Die Vorlage von Beilagen ist idR nicht erforderlich] |
Antrag auf Eintragung der Berichtigung des Namens bei einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin
Die beim Amtsgericht München zu HRB 50.000 protokollierte Mustermix OG, DEU-8000 München, Mustergasse 1, hat in … [Sitz der Zweigniederlassung], protokolliert zu FN … [Firmenbuchnummer] beim Landes- als Handelsgericht … [Firmenbuchgericht] eine Zweigniederlassung errichtet.
Bei der ausländischen Hauptniederlassung sind als unbeschränkt haftende Gesellschafter … [Name] mit selbstständiger Vertretungsbefugnis und … [Name] mit selbstständiger Vertretungsbefugnis eingetragen.
Der Name der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin … [Name] konnte bei deren Eintragung in die Firmenbuchdatenbank aufgrund der seinerzeitigen technischen Gegebenheiten nicht richtig dargestellt werden.
Gem § 25 FBG können nunmehr diakritische Zeichen in der Firmenbuchdatenbank dargestellt werden.
Aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes wird daher gestellt der
Antrag,
das Landes- als Handelsgericht … [Firmenbuchgericht] möge im Firmenbuch unter FN … [Firmenbuchnummer] bei der Firma … [Name der Gesellschaft] folgende Eintragung vornehmen:
PERSONEN
Franz Hacek, geb 01.01.1960, 1010 Wien, Mustergasse 1
Franz Háček, geb 01.01.1960, 1010 Wien, Musterstraße 1
Wien, am … [Datum]
…
Franz Háček
[Unbeglaubigte Unterfertigung durch die unbeschränkt haftenden Gesellschafter in der zur Vertretung befugten Anzahl]
Anmerkungen:
Entspricht eine am 01.01.2016 im Firmenbuch aktuell eingetragene Schreibweise mangels Verwendung diakritischer Zeichen nicht der tatsächlichen Schreibweise, so ist die Schreibweise auf Antrag zu berichtigen. Derartige Anträge können als vereinfachte Anmeldungen gem § 11 FBG erfolgen und sind von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie bis zum 31.12.2018 gestellt werden, keine anderen Anträge enthalten und auf die Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung extra hingewiesen wird (§ 25 FBG).