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Neu Dokument-ID: 1080708

Katrin Korak-Kohl | Muster | Vertragsmuster

3.4.2 Gehaltsvereinbarung nach K-GMG

Das Monatsgehalt, die der Gemeindemitarbeiterin nach § 79 K-GMG jeweils gebührenden Zulagen, die nach § 86 K-GMG gebührenden Sonderzahlungen sowie allfällige nach § 89 K-GMG gebührende Nebenbezüge werden ihr am ersten jeden Monats auf das von ihr bekannt gegebene Konto angewiesen. Die Sonderzahlungen sind gem § 86 K-GMG für jedes Kalendervierteljahr am 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Kalenderjahres in Höhe von 50 % des durchschnittlichen Monatsbezuges im jeweiligen Kalendervierteljahr zur Zahlung fällig.

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