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Dokument-ID: 788073
11.8 Entgeltsicherung bei Insolvenz
Entgeltsicherung bei Insolvenz
Soweit durch Festlegung von Obergrenzen nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz die Mindestabsicherung der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht gewährleistet ist, gebührt als Insolvenz-Entgelt zumindest