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Dokument-ID: 787946
11.4.6 Verfahren
Auf das Verfahren zur Feststellung eines Scheinunternehmens ist grundsätzlich die Bundesabgabenordnung anzuwenden. Es bestehen jedoch – abgesehen von Sondervorschriften in Bezug auf die Zustellung (siehe dazu das Kapitel „Zustellung“) – einige Besonderheiten: