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Dokument-ID: 655701
Bildungskarenz, Vereinbarung
… [Firma ]
… [Adresse ]
im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt und
Herrn/Frau …
… [Adresse ]
im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt (sofern im Weiteren der Begriff „Arbeitnehmer“ verwendet wird, sind darunter gleichermaßen weibliche und männliche Arbeitnehmer zu verstehen)
Bildungsmaßnahme …:
- Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird für die Dauer von … (zwischen 2 Monaten und 1 Jahr; siehe Anmerkungen) eine Bildungskarenz vereinbart.
- Die Bildungskarenz beginnt am … und endet am …
- Für die Zeit der Bildungskarenz entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltzahlung, Sonderzahlungen und Urlaub.
- Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf Sonderzahlungen in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Bildungskarenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine Zeiten der Bildungskarenz fallen.
- Fallen in das jeweilige Arbeitsjahr Zeiten einer Bildungskarenz, so gebührt ein Urlaub, soweit dieser noch nicht verbraucht worden ist, in dem Ausmaß, das dem um die Dauer der Bildungskarenz verkürzten Arbeitsjahr entspricht.
- Für Ansprüche, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten, insbesondere für die Dauer der Entgeltfortzahlung, die Bemessung der Kündigungsfrist, die Bemessung des Urlaubsausmaßes und die Bemessung der Abfertigung, bleibt die Zeit der Bildungskarenz außer Betracht. Dies gilt jedoch nicht für kollektivvertragliche Vorrückungen und Dienstjubiläen.
- Der Arbeitnehmer ist seit … beim Arbeitgeber beschäftigt.
- Bedingung für diese Karenzierungsvereinbarung ist der Bezug von Weiterbildungsgeld gem § 26 ALVG. Diese Vereinbarung wird nicht wirksam, wenn kein Weiterbildungsgeld bezahlt wird. Wird die Bezahlung des Weiterbildungsgeldes vor dem unter Punkt 2 genannten Endtermin eingestellt, so hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und auf dessen Verlangen seine Tätigkeit wieder aufzunehmen.
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber bei Rückkehr aus der Bildungskarenz entsprechende Nachweise bzw Zeugnisse über die absolvierte Weiterbildungsmaßnahme vorzulegen.
- Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird die Rückkehr auf den derzeitigen Arbeitsplatz zugesichert.
…
Datum, Unterschrift Arbeitgeber
…
Datum, Unterschrift Arbeitnehmer