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Neu Dokument-ID: 1233153

Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Offenbar missbräuchliches Informationsbegehren

Der Zugang zur Information ist nicht zu gewähren, wenn der Antrag auf Information offenbar missbräuchlich erfolgt. • [Fußnote: § 9 Abs 3 IFG.

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